5. IV-Revision: Behinderte nicht behindern

Dies ist die Online-Version der Abstimmungszeitung «Behinderte nicht behindern» der Nationalen Koordination NEIN zur 5. IV-Revision am 17. Juni. Diese Zeitung können sie auch als PDF-Datei herunter laden und ausdrucken:

 Media Behinderte nicht behindern.pdf Info

Titelbild Nein zur 5. IV-Revision 
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Cornelia Nater, Bern 
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Cornelia Nater, Bern
Scheinintegration

«Eingliederung vor Rente» gilt in der IV seit 40 Jahren. Die Praxis zeigt: Solange die Wirtschaft sich sträubt, freiwillig mehr Verantwortung zu übernehmen, und nicht verpflichtet wird, entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, ist die Integration behinderter Menschen nicht möglich. mehr »

Wir Behinderte, beispielsweise psychisch, körperlich oder hörbehindert, wehren uns gegen das Aushöhlen des Sozialwerkes IV.

Sagen Sie mit uns NEIN zu beschämenden Sparmassnahmen und vagen Integrations-versprechen!

Martin Näf 
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Martin Näf, blind, http://www.sbv-fsa.ch/
Monika Stocker, Zürich 
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Monika Stocker, Zürich
Scheineinsparungen

Die Sparziele der 5. IV-Revision treffen die Behinderten und ihre Familien. Gleichzeitig werden Kosten in die Kantone und Gemeinden, von der IV zur Sozialhilfe, zu den Ergänzungsleistungen und zu den Krankenkassen verschoben. Wer Eingliederung vor Rente will, muss zuerst einmal investieren und dazu Finanzen bereit stellen. mehr »

Franz Wicki-Hubacher, Münchenstein BL 
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Franz Wicki-Hubacher, Münchenstein BL
Auf Kosten behinderter Menschen

Viele Menschen mit einer schweren Behinderung leben zu Hause und werden von Angehörigen über Jahre gepflegt. Die Streichung der Zusatzrente für Ehegatten wäre für die betroffenen Paare ein harter Schlag. Den Behinderten droht das teure Pflegeheim und damit der Verlust ihrer Selbstständigkeit. mehr »

Weshalb NEIN

Spendenaufruf

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«Nein zur 5. IV-Revision»
mit einer Spende!

PC 17-263047-1
CGAS, IV-Referendum, 1201 Genève

Nein zum 300-Millionen-Sozialabbau auf Kosten der Behinderten

Nein zur willkürlichen Rentenverweigerung

Folge: Für Personen mit Rücken- oder Gelenkschmerzen, Burnout, Schleudertraumata und verschiedenen psychischen Erkrankungen usw. wird es noch schwieriger, eine IV-Rente zu erhalten. Diese verbleiben nicht korrekt betreut in der Sozialhilfe.

Folge: Willkürliche, unpassende und kostenspielige Massnahmen gehen zulasten der Staatskasse.

Nein zur fehlenden Verpflichtung der Arbeitgeber

Nein zur Beschneidung des Persönlichkeits- und Datenschutzes

Folge: Menschen in schwierigen Lebensumständen sind Willkür ausgesetzt anstatt durch das Gesetz geschützt.

Nein zu einer Kostenverlagerung zu den Kantonen und den Gemeinden

Folge: Zum Sozialabbau bei den Betroffenen kommen steigende Ausgaben bei den Kantonen und den Gemeinden hinzu (Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungskosten).

Folge: Kostenverlagerungen führen zu Steuererhöhungen in Kantonen und Gemeinden.

Verpflichtung der Wirtschaft fehlt!

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Informationen zum BildCornelia Nater, Bern

Warum ein Nein zur 5. IV-Revision? Die IV muss saniert werden. Mit dem Grundsatz «Eingliederung vor Rente» will man das schaffen. Dieser Grundsatz ist nicht neu. Er gilt schon seit der Einführung der IV. Schon immer hat man mit unterschiedlichem Erfolg versucht, Behinderte in der Wirtschaft zu integrieren. Bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit von rund 100000 so genannt nicht behinderten Menschen hängt der Erfolg in grossem Masse von der Bereitschaft der Wirtschaft ab, Behinderte anzustellen. Dazu ist sie zurzeit jedoch nicht bereit und sie will diesbezüglich keine Verpflichtungen eingehen. Ohne diese bleibt Integration ein frommer Wunsch und ein leeres Versprechen.

Darum braucht es ein Nein zur Revision.

Cornelia Nater, Bern

Sparübung auf Kosten behinderter Menschen!

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Informationen zum BildFranz Wicki-Hubacher,
schwer körperlich behindert, Münchenstein BL

Viele Schwerbehinderte können dank ihren pflegenden Angehörigen selbstbestimmt zu Hause leben. Wird die Zusatzrente für den/die Ehepartner/-in gestrichen, werden ich und meine Frau für den eigenverantwortlichen Einsatz hart bestraft. Es ist daher wahrscheinlich, dass ich nach 22 Jahren unentgeltlicher Pflege durch meine Frau wieder in ein Pflegeheim muss. Betroffene und Pflegende empfinden es mehr als demütigend, vom Staat so im Stich gelassen zu werden! Ich persönlich benötige rund um die Uhr Hilfeleistungen bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens. Der Staat hat durch meine Betreuung zu Hause in den letzten 22 Jahren über 1,5 Millionen Franken gespart.

Die 5. IV-Revision streicht somit die letzten guten Anreize für Kosten sparende Eigeninitiative behinderter Menschen und deren Angehörigen und muss daher abgelehnt werden!

Franz Wicki-Hubacher
schwer körperlich behindert, Münchenstein BL

Eingliederung vor Rente – Taten statt Worte

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Informationen zum BildMonika Stocker,
Stadträtin Zürich

Bern hat die Hausaufgaben nicht gemacht: Weder ist die Finanzierung gesichert, noch sind irgendwelche unternehmerischen kreativen Ideen, wie denn die Zukunft der Integration im Behindertenbereich aussehen soll, aus dem Bundesamt zu hören: Wie immer macht Bern Gesetze, als ob es keinen Vollzug zu organisieren gäbe, als ob es nicht konkrete Chancen bräuchte, damit auch nur annähernd die Ziele der Revision im Integrationsbereich erreicht werden können. So kann keine Politik gemacht werden, so ist eine Revision fahrlässig.

Meine Damen und Herren in Bern: Wer Eingliederung vor Rente will, wer Arbeit statt Fürsorge will, der muss zuerst einmal investieren, in Ausbildung, Fortbildung, in soziale Betriebe, in Sozialfirmen; denn es braucht Jobs, Jobs, Jobs. Wer diese Verantwortung nicht wahrnimmt, handelt zynisch. Zuerst braucht es reale Arbeitschancen, dann kann man Integrationsforderungen rechtfertigen, und nicht umgekehrt.

Refusé ist deshalb das Etikett der Städte auf dem Paket 5. IV-Revision; zuerst die Hausaufgaben machen! IV-Revision: nein.

Monika Stocker, Stadträtin,
Vorsteherin Sozialdepartement der Stadt Zürich
http://www.stadt-zuerich.ch/sd

Umfassende Revision statt Flickwerk!

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Informationen zum BildPD Dr. jur Ueli Kieser

Die 5. IV-Revision will ein zentrales Prinzip umsetzen: Eingliederung vor Rente. Die vorgesehene gesetzliche Regelung ist aber weit zu kompliziert: Früherkennung – Frühintervention – Integration – berufliche Massnahmen – Mitwirkungspflichten – Sanktionen. Die Neufassung des Invaliditäts- und des Zumutbarkeitsbegriffes sind problematisch. Ein wirres Feld von Eingriffen und Massnahmen, die sehr viel kosten, aber nicht unbedingt Erfolg versprechen. Die IV gibt Geld aus, Sparmassnahmen sind nötig, aber nicht so, wie es die 5. IV-Revision will. Die Leistungen sollten einfacher werden und direkter greifen. Der Gesetzgeber müsste also alle Leistungen zweckmässiger gestalten, dabei müssen die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge einbezogen werden. Die 5. IV-Revision ist ein Flickwerk – nötig wäre aber eine umfassende Revision.

PD Dr. iur. Ueli Kieser
Rechtsanwalt in Zürich
http://www.kspartner.ch/

Hausärztliche Hilfe nicht behindern!

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Informationen zum BildDr. med. Alex Schwank

Qualifizierte hausärztliche Eingliederungsbemühungen werden durch die von der 5. IV-Revision vorgesehene Aushöhlung des Datenschutzes erheblich behindert. Der Grundsatz «Eingliederung vor Rente» darf nicht als Vorwand für schikanöse Kontrollen dienen. Zudem werden ohne ausgedehnten Kündigungsschutz Wiedereingliederungsbemühungen zur Farce. In letzter Zeit ist eine massive Verschärfung der IV-Rentenpraxis festzustellen. Richtig ist zwar, dass eine Rente nicht glücklich macht. Wer aber statt einer Rente gezwungen wird, von der Sozialhilfe zu leben, obwohl er als Kranker und Behinderter keine Chance auf einen Arbeitsplatz hat, empfindet das zu Recht als demütigend. Dies beeinträchtigt das Selbstwertgefühl zusätzlich und verschlechtert den Gesundheitszustand. Eine Sanierung der IV-Finanzen auf Kosten der Behinderten ist inakzeptabel und widerspricht der ärztlichen Ethik.

Dr. med. Alex Schwank
Innere Medizin FMH, Hausarzt
http://www.sozialemedizin.ch/

Teurer Leerlauf

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Informationen zum BildPeter Wehrli

Die Revision muss man zurückweisen, weil sie im Grunde nur neue Namen, aber die selbe alte Fehlpolitik bringt: noch mehr Druck auf Behinderte und deren Familien, noch mehr Auslagerung von gesellschaftlichen Aufgaben an die sowieso überforderte IV. Weder die IV noch die Behinderten können die Integration jedoch allein bewerkstelligen! Ohne verpflichtende Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Kräfte bleiben «Früherkennung» und «Integrationsmassnahmen» teurer Leerlauf.

Peter Wehrli, Mitinitiator des Referendums,
Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZSL)

Diese Parteien und Organisationen sagen Nein

  • AGILE Behindertenselbsthilfe Schweiz
  • AIDSHILFE Schweiz
  • APhS Angst- und Panikhilfe Schweiz
  • AVANTI DONNE – Kontaktstelle für behinderte Frauen und Mädchen
  • AVIVO Schweiz
  • BEHINDERTENFORUM Basel und Zentralschweiz
  • CAB Schweizerische Caritasaktion der Blinden
  • CSP CENTRE SOCIAL PROTESTANT, GE, NE, VD
  • EMERA Vereinigung für Partnerschaft mit behinderten Menschen
  • EQUILIBRIUM Verein zur Bewältigung von Depressionen
  • FABS Fachstelle Behinderung und Sexualität
  • FRAGILE Schweiz
  • GRAUE PANTHER Basel
  • HIKI Hilfe für hirnverletzte Kinder
  • IG KOPFSCHMERZEN
  • IG SOZIALHILFE
  • IMPULS Selbsthilfeorganisation
  • INSIEME Genf
  • INVALIDENVEREIN Winterthur und Zürich
  • IVB Behinderten-Selbsthilfe beider Basel
  • MARFAN Stiftung Schweiz
  • PMS Pro Mente Sana
  • RETINA Schweiz Selbsthilfeorganisation
  • SBB Schweizerischer Blindenbund
  • SBV Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband
  • SCHLEUDERTRAUMAVERBAND
  • SGB Schweizerischer Gehörlosenbund
  • SGMK Gesellschaft für Muskelkranke
  • SHG Schweizerische Hämophilie-Gesellschaft
  • SIPS Schweizerische IG für Poliospätfolgen
  • SNFV Schweizerische Neurofibromatose-Vereinigung
  • SOZIALE MEDIZIN Schweizerische Gesellschaft für ein soziales Gesundheitswesen
  • Stiftung MOSAIK Beratungsstellen für Behinderte BL
  • SVG Schweizerische Vereinigung der Gelähmten
  • VASK Verband der Angehörigen von Schizophrenie- und psychisch Kranken
  • Vereinigung CEREBRAL Schweiz
  • ZSL Zentrum für selbstbestimmtes Leben
  • COMEDIA die Mediengewerkschaft Schweiz
  • SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund
  • UNIA Schweiz
  • VPOD Schweiz
  • À GAUCHE TOUTE! Solidarités, PoP-PdT,indépendents
  • ALTERNATIVE Kanton Zug
  • AL Alternative Liste Zürich
  • BASTA! Basels starke Alternative
  • BfS Bewegung für den Sozialismus
  • EVP Evangelische Volkspartei BL
  • GRÜNE PARTEI der Schweiz
  • JUSO Schweiz
  • LISTE 13 gegen Armut und Ausgrenzung BS
  • PdA Schweiz
  • SPS Sozialdemokratische Partei der Schweiz
  • SoAL Sozialistische Alternative Basel
  • SP FRAUEN Schweiz
  • ATTAC Schweiz
  • DJS Demokratische Juristinnen und Juristen Schweiz ...

sowie viele Behindertenorganisationen und andere Gruppierungen aus der Romandie und dem Tessin. Die vollständige Liste der unterstützenden Organisationen findet sich im Internet unter: http://www.iv-referendum.ch/

Nein sagen auch

Krebsliga Schweiz

Die Krebsliga Schweiz lehnt die 5. IV-Revison ab. Sie fürchtet negative Folgen für chronisch kranke Krebspatienten. Zurzeit sind über die Hälfte der rund 5500 Krebskranken berechtigt, IV-Leistungen zu beziehen. Ihre Situation würde verschlechtert, meint die Krebsliga.

AIDS-Hilfe Schweiz

Die Revision bringt drastische Einschränkungen beim Zugang zur IV-Rente, eine Verschärfung der Zumutbarkeitsklausel und eine geplante Lockerung beim Datenschutz, die für HIV-positive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders bedenklich ist. Damit ist die vorliegende Revision in eine inakzeptable Schieflage geraten.

KV Schweiz

Auch der Kaufmännische Verband KV Schweiz hat die Nein-Parole zur 5.IV-Revision beschlossen, über die am 17. Juni abgestimmt wird.

Erich Jermann 
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Erich Jermann, Stellenleiter Kath. Behindertenseelsorge des Kantons Zürich
http://www.behindertenseelsorge.ch/

Der Druck auf Menschen mit Behinderung wird verstärkt. Diese werden im Sozialstaat hin und her geschoben anstatt von der Gesellschaft solidarisch mitgetragen zu werden.

André Daguet 
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André Daguet, Mitglied der Geschäftsleitung Unia und SP-Nationalrat
http://www.unia.ch/

Ohne jegliche Verpflichtung für die Arbeitgeber und mehr Jobs für Behinderte ist die 5. AHV-Revision ein grosser Beschiss. Sie bestraft die Behinderten mit Leistungskürzungen, erschwert den Zugang zur IV-Rente und löst nicht einmal die dringliche Finanzierung der IV.

Nadine Tresch 
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Nadine Tresch, hirnverletzt, Vorstand Fragile Zürich
http://www.fragile.ch/

Die 5. IV-Revision untergräbt das Fundament der Invalidenversicherung: Müssen in Zukunft Menschen mit Hirnverletzungen aufs Sozialamt? Gesundheitliche Einschränkungen – auch nicht sichtbare – sind von der Invalidenversicherung zu versichern.

Louis Schelbert 
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Louis Schelbert, Nationalrat Grüne Luzern
http://www.gruene.ch/

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte werden massiv aufgeweicht. Unter der Bevölkerung soll Willkür, Vorverurteilungen und Denunziation kein Raum geboten werden.

Rita Vökt 
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Rita Vökt, Co-Leiterin avanti donne – Netzwerk für behinderte Frauen und Mädchen und Vorstandsmitglied von agile Behindertenselbsthilfe Schweiz
http://www.agile.ch/

Für zusätzliche 500 Millionen Franken will die IV Fachleute einstellen, die Behinderten zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen. Rausgeworfenes Geld, denn die möglichen Arbeitsplätze sind wegrationalisiert und neue sind nicht vorhanden.

Silvia Schenker 
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Silvia Schenker, Nationalrätin SP Basel-Stadt, Vizepräsidentin SP Schweiz
http://www.sp-ps.ch/

Die IV muss saniert werden, doch die 5. IV-Revision ist ungerecht. Sie bürdet alle Lasten den Versicherten auf, aber die Arbeitgeber werden nicht in die Pflicht genommen. Und die Finanzierung bleibt ungelöst. Darum gehört die Vorlage zurück an den Absender.

Daniel Hadorn 
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Daniel Hadorn, gehörlos, Schweiz. Gehörlosenbund (SGB-FSS)
http://www.sgb-fss.ch/

Für Gehörlose ist die Kommunikationsbehinderung der Hauptgrund, warum sie keine Stelle finden. Arbeitgeber werden nicht freiwillig gehörlosengerechte Arbeitsplätze schaffen, die Revision bringt da nichts.

Verena Brösamle 
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Verena Brösamle, stark sehbehindert, Schweiz. Blinden- und Sehbehindertenverband
http://www.sbv-fsa.ch/

Als Sehbehinderte störe ich mich stark an der einseitig verpflichtenden 5. IV-Revision. Von den Sparmassnahmen sind einmal mehr vor allem Frauen betroffen. Soziale Lasten müssen gerecht über die ganze Gesellschaft verteilt werden.