Seit dem 1. Januar 2008 ist die 5. IVG-Revision in Kraft. Nun sind die IV-Stellen und Arbeitgeber gefordert. Es gilt, mehr Menschen mit einer Behinderung im Arbeitsprozess zu behalten oder wieder einzugliedern.
Um den Erfolg der eingeleiteten Massnahmen überprüfen zu können, braucht es aktuelle statistische Zahlen. Die Nationale Koordination Monitoring 5. IVG-Revision will diese Daten sammeln. Einerseits, indem das BSV zu einem systematischen Monitoring aufgefordert wird, andererseits, indem bei den eigenen Anlauf- und Beratungsstellen konkrete Geschichten gesammelt und ausgewertet werden.
Falls auch Sie etwas zu berichten haben, finden Sie hier die dazu notwendigen Dokumente:
Fragebogen Monitoring Selbsthilfe
- (PDF 32 kB)
Raster zum Erfassen von Erfahrungen
- (PDF 16 kB)
Questionario monitoraggio AI
- (PDF 32 kB)
Schema monitoraggio AI
- (PDF 16 kB)Sie können die obigen Dokumente ausdrucken, indem sie die Links anklicken und im Menu «Datei/Drucken...» wählen. Oder sie können die Dokumente herunterladen, indem sie die Links mit der rechten Maustaste anklicken und im Kontextmenu «Ziel speichern unter...» (oder ähnlich) wählen.
Lesen Sie den Fragebogen, um zu erfahren, an welcher Art Informationen die Behinderten-Selbsthilfe interessiert ist. Ihre Erfahrungen können sie dann in der Vorlage «Raster zum Erfassen von Erfahrungen» notieren und diese an die folgenden Meldestellen senden.
Herzlichen Dank fürs Mitmachen!



Monitoring bedeutet, systematisch, langfristig und in regelmässigen Abständen einen Vorgang oder Prozess beobachten und das Beobachtete festhalten. Ziel des Monitoring ist es auszuwerten, ob der beobachtete Prozess wie erwartet und gewünscht abläuft oder nicht. Falls der Prozess nicht so abläuft wie erwartet, dienen die erfassten Beobachtungen dazu, steuernd einzugreifen.
Rund 60 Organisationen der Behinderten-Selbsthilfe sowie einige zugewandte Organisationen haben sich zusammen geschlossen. Mit einem gemeinsamen Monitoring wollen sie in den kommenden drei bis fünf Jahren beobachten, ob die 5. IVG-Revision so umgesetzt wird, wie dies versprochen wurde.
Dabei interessiert vor allem:
Die meisten Behinderten- und Selbsthilfe-Organisationen – so auch die Angst- und Panikhilfe Schweiz – lehnten die 5. IV-Revision geschlossen ab. Sie befürchteten, dass die Revision als Vorwand dient, eine strengere Praxis bei den Rentenzusprachen zu rechtfertigen, ohne dass auf der andern Seite tatsächlich mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung der 5. IV-Revision muss nun zeigen, ob die vielen Versprechungen eingehalten werden können. Um dies zu überprüfen, muss die Arbeit der IV-Stellen systematisch begleitet werden und Daten müssen erhoben werden.
Z.B. ist festzuhalten, wie viele Personen neu bei den IV-Stellen zur Früherfassung angemeldet werden, welche Massnahmen diesen Personen gewährt werden und ob sie schliesslich ihren Arbeitsplatz behalten können oder ob sie einen neuen finden. Ein Katalog mit Fragen für ein solches Monitoring wurde von Kreisen der Behinderten-Selbsthilfe bereits erarbeitet und beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eingereicht.
Die Behinderten-Selbsthilfe will aber auch selber Daten zusammentragen. Bei vielen ihrer Beratungsstellen erfahren die Mitarbeitenden, was Menschen mit Behinderung auf den IV-Stellen alles erleben. Diese Geschichten sollen stichwortartig mit Hilfe eines Rasters (Download siehe oben) zusammengetragen und regelmässig ausgewertet werden.
Auch soll beobachtet werden, was mit jenen Menschen geschieht, die nicht vermittelt und (wieder) eingegliedert werden können:
Die Beobachtungen in Form von Einzelgeschichten werden an drei Stellen gesammelt (je eine pro Sprachregion), dann zusammengeführt und von einer Gruppe von Personen aus der Selbsthilfe ausgewertet. Ergibt die Auswertung, dass die Umsetzung der IV-Revision nicht so erfolgt, wie wir uns das vorstellen oder gibt die Arbeitsweise der IV-Stellen zu Kritik Anlass, sollen Forderungen für eine Korrektur der Praxis und/oder des Gesetzes formuliert werden. Die Kritik und die Forderungen sollen in die Öffentlichkeit, ins Parlament und in die Verwaltung getragen werden, illustriert mit konkreten Beispielen.